We’re in an exciting time for users who want to take back control from major platforms like Twitter and Facebook. However, this new environment comes with challenges and risks for user privacy, so we need to get it right and make sure networks like the Fediverse and Bluesky are mindful of past...
Du kannst selbst auf der zweiten Google Seite schon kinderpornographie finden wenn du weißt wonach du suchst.
An den user kannst du in der Regel aber erstmal garnicht ran, da müsstest du nachweisen das dieser das Zeug gesehen und runtergeladen hat, das ist hier im fediverse kaum möglich. Du müsstest dich ja nichtmal registrieren um hier die Beiträge zu lesen.
Weiter kann man sich so oder so mehrere Accounts machen. Jede lemmy Instanz ist selbst erstmal ein eigenes forum, das ist halt nur mit anderen vernetzt so das du auch deren zeug lesen kannst, und deinen Senf dazu geben kannst. Ich hab zum beispiel 5 accounts, auch weil die Server durchaus nicht ganz stabil sind, aber auch weil gewisse Instanzen mit anderen nicht föderiert sind.
Hm, stimmt. Aber ist eine explizite Googlesuche oder auch das Lesen öffentlicher Beiträge mit einer technischen Zugehörigkeit einer Community gleichgesetzt? Ich weiß, ich reite extrem auf diesem “technisch” herum. Mir geht es nicht darum, wie strafbar man ist, wenn man explizit gewissen Content sucht bzw. aktiv darauf zugreift. Meine Frage bezieht sich darauf, ab wann man rechtlich Teil einer Community ist. Entgegen dem öffentlichen Google haben wir hier durchaus eine aktive Registrierung getätigt, die uns befähigt/autorisiert, auf (illegalen) Content zuzugreifen, der auf anderen Instanzen liegt.
Dass das in Richtung Aluhut-Quatsch geht, ist mir natürlich klar. Aber ich kann mir vorstellen, nicht der Einzige zu sein, der ungern jurisitisch mit aktiven Usern solch menschenverachtender und hässlicher Communities gleichgestellt wird. Worst case wäre ja, dass man nur mit der Registrierung im Fediverse rechtlich belangbar ist und als Teil solcher Instanzen bewertet wird.
Ist zwar ein bisschen anders, aber ich sehe da Parallelen: Whatsapp Gruppen in denen AFD Politiker Mitglied sind und dann strafbares Nazizeug gepostet wird von einem anderen Mitglied. Die Politiker reden sich da ja auch immer raus, dass das ja eine Gruppe mit vielen Leuten ist und sie das ja gar nicht mitbekommen hatten und das ja auch überhaupt nicht unterstützen (Was besagten AFD Politikern halt keiner glaubt). Aber zumindest habe ich es nicht mitbekommen, dass in so einem Fall tatsächlich jemand belangt wurde, der nicht selbst strafbaren content gepostet hat.
Das Beispiel passt bisher am besten. Wo ist die Grenze im Fall Fediversum definiert? Reicht schon, dass wir technisch Zugriff auf diese Instanzen haben oder muss uns auch hier nachgewiesen werden, dass das auch aktiv angestrebt wurde? Letzteres wäre die logische Unschuldscvermutung, aber läuft das auch bei sozialen Plattformen so? Da stellt sich mir die Frage, ob ich aus rechtlicher Sicht unwissentlich Teil eines illegalen Netzwerks bin.
Und die nächste Frage geht natürlich weiter: was mache ich als Instanz-Hoster, wenn auf meinen Servern illegaler Inhalt nachweisbar ist, obwohl sie wo anders hoch geladen wurde?
Ich bin kein IT Rechtsexperte, aber ich würde mal vermuten bei dem Hoster Sachverhalt, dass nur der Hoster belangt werden kann, auf dem das strafbare Material hochgeladen wurde und er es nicht in Zeitraum x rechtzeitig gelöscht hat.