• Arbic@feddit.de
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    1 year ago

    Ist zwar ein bisschen anders, aber ich sehe da Parallelen: Whatsapp Gruppen in denen AFD Politiker Mitglied sind und dann strafbares Nazizeug gepostet wird von einem anderen Mitglied. Die Politiker reden sich da ja auch immer raus, dass das ja eine Gruppe mit vielen Leuten ist und sie das ja gar nicht mitbekommen hatten und das ja auch überhaupt nicht unterstützen (Was besagten AFD Politikern halt keiner glaubt). Aber zumindest habe ich es nicht mitbekommen, dass in so einem Fall tatsächlich jemand belangt wurde, der nicht selbst strafbaren content gepostet hat.

    • Critical Silence@feddit.de
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      1 year ago

      Das Beispiel passt bisher am besten. Wo ist die Grenze im Fall Fediversum definiert? Reicht schon, dass wir technisch Zugriff auf diese Instanzen haben oder muss uns auch hier nachgewiesen werden, dass das auch aktiv angestrebt wurde? Letzteres wäre die logische Unschuldscvermutung, aber läuft das auch bei sozialen Plattformen so? Da stellt sich mir die Frage, ob ich aus rechtlicher Sicht unwissentlich Teil eines illegalen Netzwerks bin.

      Und die nächste Frage geht natürlich weiter: was mache ich als Instanz-Hoster, wenn auf meinen Servern illegaler Inhalt nachweisbar ist, obwohl sie wo anders hoch geladen wurde?

      • Arbic@feddit.de
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        1 year ago

        Ich bin kein IT Rechtsexperte, aber ich würde mal vermuten bei dem Hoster Sachverhalt, dass nur der Hoster belangt werden kann, auf dem das strafbare Material hochgeladen wurde und er es nicht in Zeitraum x rechtzeitig gelöscht hat.