• Critical Silence@feddit.de
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    ·
    1 year ago

    Das Beispiel passt bisher am besten. Wo ist die Grenze im Fall Fediversum definiert? Reicht schon, dass wir technisch Zugriff auf diese Instanzen haben oder muss uns auch hier nachgewiesen werden, dass das auch aktiv angestrebt wurde? Letzteres wäre die logische Unschuldscvermutung, aber läuft das auch bei sozialen Plattformen so? Da stellt sich mir die Frage, ob ich aus rechtlicher Sicht unwissentlich Teil eines illegalen Netzwerks bin.

    Und die nächste Frage geht natürlich weiter: was mache ich als Instanz-Hoster, wenn auf meinen Servern illegaler Inhalt nachweisbar ist, obwohl sie wo anders hoch geladen wurde?

    • Arbic@feddit.de
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      2
      ·
      1 year ago

      Ich bin kein IT Rechtsexperte, aber ich würde mal vermuten bei dem Hoster Sachverhalt, dass nur der Hoster belangt werden kann, auf dem das strafbare Material hochgeladen wurde und er es nicht in Zeitraum x rechtzeitig gelöscht hat.