Der Inhaber einer Einzelfirma aus dem Großraum Ingolstadt hat nach den Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Augsburg in den Jahren 2015 - 2019 an seine zahlreichen, meist aus Bulgarien stammenden, Beschäftigten den gesetzlichen Mindestlohn nicht bezahlt.
Die Strafe müsste doch jetzt sein “zahle den Lohn nach UND die Strafe”.
Den Lohn muss er wohl nachzahlen, wenn jeder der Arbeitnehmer ihn individuell einklagt…was natürlich nicht passieren wird, da vermutlich nicht mehr alle der Leute noch in Deutschland sind oder sich gut genug auskennen, um das zu wissen.