Eine Portierung kann auch vor dem Vertragsende gemacht werden. Haben wir gerade durch: Rufnummerportierung ohne Kündigung des Vertrages. Der “alte” Anbieter schaltet dann eine neue Nummer auf den Vertrag drauf; dies lief ohne Gebühren, doch in den AGBs stand, dass für eine Neuaufschaltung von Rufnummern eine Gebühr fällig werden kann. Infos sind auch her: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Wechsel/start.html
Eine Portierung kann auch vor dem Vertragsende gemacht werden. Haben wir gerade durch: Rufnummerportierung ohne Kündigung des Vertrages. Der “alte” Anbieter schaltet dann eine neue Nummer auf den Vertrag drauf; dies lief ohne Gebühren, doch in den AGBs stand, dass für eine Neuaufschaltung von Rufnummern eine Gebühr fällig werden kann. Infos sind auch her: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Wechsel/start.html