Aber behindert werden darf eine Betriebsratgründung nicht. Da bin ich mir 100% sicher.
nö das nicht - aber tatsächlichen Kündigungsschutz haben nur sehr wenige Leute dabei (die die die Wahl organisieren) und das auch erst recht spät im Prozess.
Da man aber nur dann eine Betriebsratswahl machen sollte wenn man sich fast sicher ist dass die Leute dafür stimmen und man auch einen Kandidaten hat für den man viel Zustimmung bekommen würde (damit die Firma nicht einen aufstellt der viel schönere Versprechen machen kann und dann gewinnt) gehört da schon einiges an Vorarbeit und riskantes “abklopfen” der Kollegen dazu.
Und in der Zeit kann man sehrwohl gekündigt werden wenn die Firma davon Wind bekommt (dann meist aus einem anderen Grund weil die sehr wohl wissen dass man wegen sowas nicht kündigen darf aber finden tut man immer was).
Hab’s gerade vor nem halben Jahr erst bei meiner Freundin durch die in ihrem Betrieb einen Betriebsrat gründen wollte und dafür schon mit ner kleineren Gruppe (6 Leute) mehrmals bei Verdi war um das durch zu planen und dann kam ne Betriebsbedingte Kündigung und alle 6 standen (natürlich nur zufällig) auf der Abschussliste…
Arbeitgeber und Arbeitnehmer – diese beiden Worte sind falsch. Es sind Wortzusammensetzungen nur geschaffen, um die Wahrheit zu verdrehen, die Arbeitenden zu verwirren – ja, es sind Klassenkampfkomposita.
Wenn die Mitarbeiter das anstreben. Die Gründung muss von den Mitarbeitern ausgehen, dann greifen aber ab der Planung die speziellen Rechte und Pflichten.
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Nein, eine Pflicht gibt es nicht.
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Behinderung der BR Bildung ist in Deutschland sogar eine Straftat, 119 Betriebsverfassungsgesetz.
nö das nicht - aber tatsächlichen Kündigungsschutz haben nur sehr wenige Leute dabei (die die die Wahl organisieren) und das auch erst recht spät im Prozess.
Da man aber nur dann eine Betriebsratswahl machen sollte wenn man sich fast sicher ist dass die Leute dafür stimmen und man auch einen Kandidaten hat für den man viel Zustimmung bekommen würde (damit die Firma nicht einen aufstellt der viel schönere Versprechen machen kann und dann gewinnt) gehört da schon einiges an Vorarbeit und riskantes “abklopfen” der Kollegen dazu.
Und in der Zeit kann man sehrwohl gekündigt werden wenn die Firma davon Wind bekommt (dann meist aus einem anderen Grund weil die sehr wohl wissen dass man wegen sowas nicht kündigen darf aber finden tut man immer was).
Hab’s gerade vor nem halben Jahr erst bei meiner Freundin durch die in ihrem Betrieb einen Betriebsrat gründen wollte und dafür schon mit ner kleineren Gruppe (6 Leute) mehrmals bei Verdi war um das durch zu planen und dann kam ne Betriebsbedingte Kündigung und alle 6 standen (natürlich nur zufällig) auf der Abschussliste…
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Eigentlich ist der sogenannte Arbeitgeber der Arbeitnehmer und der sogenannte Arbeitnehmer der Arbeitgeber.
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Der “Arbeitnehmer” ist die Person, die ihre Arbeit abgibt und zwar an den Arbeitgeber, also eine juristische Person, die die Arbeit annimmt.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer – diese beiden Worte sind falsch. Es sind Wortzusammensetzungen nur geschaffen, um die Wahrheit zu verdrehen, die Arbeitenden zu verwirren – ja, es sind Klassenkampfkomposita.
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Wenn die Mitarbeiter das anstreben. Die Gründung muss von den Mitarbeitern ausgehen, dann greifen aber ab der Planung die speziellen Rechte und Pflichten.
Soße: haben das letztes Jahr gemacht.