Ist auch als geldwerter Vorteil vom Arbeitnehmer zu versteuern und sozialsversicherungspflichtig.
Da ist dann natürlich interessant, wie sich das berechnet. Schlimmstenfall zahlt dann der Kellner mit Mindestlohn Steuern und Sozialversicherungsbeiträge als würde er das dreifache verdienen.
Ist auch als geldwerter Vorteil vom Arbeitnehmer zu versteuern und sozialsversicherungspflichtig.
Da ist dann natürlich interessant, wie sich das berechnet. Schlimmstenfall zahlt dann der Kellner mit Mindestlohn Steuern und Sozialversicherungsbeiträge als würde er das dreifache verdienen.